In Österreich gibt es keine bundesweite Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen an Schulen. Vorgaben durch das Bildungsressort oder die Bildungsdirektionen in den Ländern wären auch gar nicht möglich, wie das Ministerium zuletzt seine Rechtssicht klargestellt hat. Die Erlässe können nur Aufforderung sein, weil "die schulpartnerschaftlichen Gremien unabhängig sind und nicht angewiesen werden können, in den Hausordnungen Regelungen auf eine bestimmte Art und Weise aufzunehmen". Die Entscheidung treffen also auch in den Bundesländern mit einer eigenen Regelung in der Praxis weiterhin die Vertreter von Lehrpersonal, Eltern und - bei den Älteren - Schülern vor Ort. Dennoch wurden zuletzt auch in anderen Bundesländern der Ruf nach einer generellen Regelung laut.