Diese dürften in einem Strafverfahren nicht passieren, so Pascuttini und sein Anwalt Matthias Cernusca in einer Stellungnahme. Die vergangene Woche eingebrachte Sachverhaltsdarstellung umfasst 15 Seiten und sei laut dem KFG-Obmann "äußerst sorgfältig ausgearbeitet" worden. Sie bezieht sich auf die Zeit von Mai 2022 bis September 2024. Inhaltlich wolle man vorerst keine Stellung beziehen. Es gelte die Befragung durch das Bundesamt abzuwarten.