Das Erstgericht hatte sich beim Strafrahmen geirrt. Bei der Strafbemessung war von einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren ausgegangen worden - in Wahrheit wären jedoch höchstens fünf Jahre in Betracht gekommen. Die Staatsanwaltschaft Wien, die Rechtsmittel gegen das Ersturteil angemeldet hatte, bemerkte das im Nachhinein und brachte beim OGH eine Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten ein, der stattgegeben wurde.
Wien
Wiener "Feuerkrieger" Ende Jänner wieder vor Geschworenen
Am 23. Jänner wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen erneut gegen ein ehemaliges Mitglied der rechtsterroristischen "Feuerkrieg Division" (FKD) verhandelt. Der 21-Jährige war im vergangenen Juli wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, krimineller Vereinigung, Verhetzung und Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dieses Urteil allerdings wegen eines Rechtsirrtums auf.
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