Bereits im Dezember des Vorjahrs entschied der VfGH, dass die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys und anderer elektronischer Datenträger, ohne entsprechende Neuregelung dürften ab 1. Jänner gar keine Gegenstände zu Beweiszwecken mehr sichergestellt werden. Grund ist, dass es eben keine Sonderbestimmungen zur Sicherstellung von elektronischen Datenträgern gibt, deshalb hat der VfGH die gesamten Sicherstellungs-Regeln aufgehoben.
Wien
Neuer Erlass zur Handy-Sicherstellung
Derzeit verhandeln die Parteien eine Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit 1. Jänner 2025 aufgehobenen Regelung von Datenträgern wie Handys oder Laptops. Mit einem Anfang der Woche ausgeschickten Erlass an die Oberstaatsanwaltschaften nimmt das Justizministerium nun vorbehaltlich der konkreten Neuregelung bereits Änderungen vorweg - nötig geworden sei dies durch ein unmittelbar anwendbares Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), heißt es in dem Schreiben.
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