Schriftlich beantragt werden muss die Wahlkarte bis zum 5. Juni. Wer sie persönlich ("mündlich") am Gemeindeamt oder dem Magistrat anfordert, hat dafür bis zum 7. Juni (12 Uhr) Zeit. Der Antrag erfolgt in jener Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man erfasst ist. Die schriftliche Beantragung ist auf dem Postweg, per E-Mail oder über weitere digitale Wege möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert.