Konkret war etwa untersucht worden, ob das Vorgehen der Aktivisten unter die strafrechtlichen Tatbestände der versuchten, vorsätzlichen Gemeingefährdung oder der möglichen grob fahrlässigen Gefährdung der körperlichen Sicherheit fällt. Dies wurde letztlich aber verneint. Die Polizei hatte nach der Blockade am 15. Juni bekanntgegeben, der Anklagebehörde eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Anzeige "zur strafrechtlichen Beurteilung" zu erstatten, was schließlich geschah. Vergangene Woche hieß es dann seitens der Staatsanwaltschaft, dass ein möglicher Anfangsverdacht geprüft werde.