Konkret war etwa untersucht worden, ob das Vorgehen der Aktivisten unter die strafrechtlichen Tatbestände der versuchten, vorsätzlichen Gemeingefährdung oder der möglichen grob fahrlässigen Gefährdung der körperlichen Sicherheit fällt. Dies wurde letztlich aber verneint. Die Polizei hatte nach der Blockade am 15. Juni bekanntgegeben, der Anklagebehörde eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Anzeige "zur strafrechtlichen Beurteilung" zu erstatten, was schließlich geschah. Vergangene Woche hieß es dann seitens der Staatsanwaltschaft, dass ein möglicher Anfangsverdacht geprüft werde.
Chronik
StA leitet keine Ermittlungen gegen "Letzte Generation" ein
Die Blockade der Tiroler Brennerautobahn (A13) Mitte Juni hat für die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" keine strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Man werde kein Ermittlungsverfahren einleiten, da kein Anfangsverdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung vorliege, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Julia Klingenschmid, nach einer entsprechenden Prüfung zur APA am Montag.
© APA/LETZTE GENERATION ÖSTERREICH