Chronik
Kein Schadenersatz bei Krankheit wegen Luftverschmutzung
Wer durch verschmutzte Luft krank geworden ist, kann keinen Schadenersatz vom Staat verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadenersatz führen könnten, wie die Richter mitteilten. Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus.
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