Weshalb es zu der anfänglichen Verwechslung kam, müsse noch geprüft werden, hieß es. Nachdem der Eingriff begonnen worden war, sei sofort klar geworden, dass an dem betroffenen Knie kein Schaden vorlag. Die Patientin sei über den Vorfall umfassend informiert worden, es sei zudem eine Meldung an die Haftpflichtversicherung der landeseigenen tirol kliniken übermittelt worden.