So wird die sicherheitspolizeiliche Verwendung des im Rahmen der Videoüberwachung an Zugängen zu Innenstädten gewonnenen Bildmaterials ausgeschlossen. Zudem benötigt jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Kameras würden keine Videos machen, sondern nur bodennahe Fotos von Kennzeichen, damit bleibe die Versammlungsfreiheit bestehen, betonte der NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer. Zuständig für die Umsetzung seien die Bezirksverwaltungsbehörden, so ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel. Klar geregelt sind zudem die Speicherfristen: Wenn es keinen Verstoß gibt, wird die Aufnahme sofort gelöscht, ansonsten nach maximal einem Jahr bzw. sobald das Verfahren beendet ist.
Wien/Innsbruck
Regierung bringt Novelle zur Straßenverkehrsordnung auf Weg
Die Bundesregierung hat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Die neuen Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes samt Helmpflicht für junge Menschen sollen ab 1. Mai gelten, ab Oktober werden E-Mopeds von Radwegen verbannt. Beim Rechtsrahmen für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung habe man nach Kritik in der Begutachtung beim Datenschutz nachgeschärft, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.
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