So wird die sicherheitspolizeiliche Verwendung des im Rahmen der Videoüberwachung an Zugängen zu Innenstädten gewonnenen Bildmaterials ausgeschlossen. Zudem benötigt jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Kameras würden keine Videos machen, sondern nur bodennahe Fotos von Kennzeichen, damit bleibe die Versammlungsfreiheit bestehen, betonte der NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer. Zuständig für die Umsetzung seien die Bezirksverwaltungsbehörden, so ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel. Klar geregelt sind zudem die Speicherfristen: Wenn es keinen Verstoß gibt, wird die Aufnahme sofort gelöscht, ansonsten nach maximal einem Jahr bzw. sobald das Verfahren beendet ist.