Die untergeordnet Tatbeteiligten kamen mit jeweils sechs Monaten bedingt glimpflich davon. Sie hätten "ein völlig falsches Denken an den Tag gelegt", hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings hätten sie nicht bewaffnet an der Gewalt teilgenommen, sondern mit ihrer Präsenz einen bloßen psychischen Tatbeitrag geleistet, wurde ihnen zugebilligt. Sie hätten sich seit der verfahrensgegenständlichen Massenschlägerei am Bahnhof Meidling, bei der am 7. Juli 2024 fünf Personen verletzt wurden, auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Wien
Erste Urteile nach Massenschlägerei am Bahnhof Meidling
Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und mit ersten Urteilen hat am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein auf fünf Tage anberaumter Prozess um einen mit Waffen ausgetragenen, ethnisch motivierten Konflikt zwischen gebürtigen Tschetschenen auf der einen und arabischstämmigen Männern auf der anderen Seite begonnen. Acht Burschen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren wurden wegen Beteiligung an gemeinschaftlicher Gewalt und absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt.
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