Die Mutter der Verstorbenen, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt 41.300 Euro an Trauerschmerzengeld, Schadenersatz und Begräbniskosten zugesprochen. Der Schwester billigte das Gericht ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Männer erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.