Die Dänin blieb unterhalb einer Geländekuppe am Pistenrand stehen und wurde dort von einem Snowboarder gerammt, der über die Kuppe sprang. Beide stürzten, der Snowboarder stand aber danach auf und fuhr einfach weiter. Die Dänin wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Die Niederländerin wiederum war beim Skifahren gestürzt und wurde am Boden von einer vorbeikommenden Skiläuferin am Helm bzw. Kopf erfasst. Auch diese Frau machte sich aus dem Staub. Die Niederländerin musste ebenfalls ins Spital gebracht werden.

Die Polizei erinnert daran, dass alle an einem Skiunfall beteiligten Personen verpflichtet sind, anzuhalten, Hilfe zu leisten und an der Aufklärung des Unfallgeschehens mitzuwirken. Das Entfernen von der Unfallstelle ist strafbar.