Am Unfallort konnten keine Spuren gesichert werden, die Rückschlüsse darauf erlaubt hätten, erläuterte die Polizei. Der Bursche machte gegenüber den Beamten keine Angaben dazu. Es konnten auch keine Zeugen des Vorfalls festgestellt werden. Nach dem Unfall kam jedoch ein Angehöriger des Buben zum Vorfallsort.
Die Polizei wies darauf hin, dass der Besitz und die Verwendung verbotener Böller und Knallkörper strafbar sind. Zudem stellen diese eine erhebliche Gefahr für die eigene Sicherheit sowie für unbeteiligte Personen dar, hieß es in der Aussendung.