Ried im Innkreis/Schärding
Nach tödlichem Deckeneinsturz Strafantrag fertig
Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen zu dem tödlichen Gewölbeeinsturz in Schärding hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis einen Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gestellt. Beschuldigt werden sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer. Die zwei zu Tode gekommenen Arbeiter sollen wegen ihres Asylstatus nicht arbeitsberechtigt gewesen sein, auch Sorgfaltspflichten seien verletzt worden, wie die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung am Donnerstag mitteilte.
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