Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative am Donnerstag im Innenausschuss, der dann auch gleich eine zweiwöchige Begutachtung beschloss. Im Anschluss an diese soll noch im September der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Nach dem Segen des Bundesrats im Oktober werden die ersten Teile des Gesetzes ihre Wirksamkeit entfalten. Konkret geht es darum, dass die Waffenbehörde Kenntnis über psychische Probleme im Zuge der Stellung erhalten kann sowie darum, dass die Abkühlphase nach dem Kauf einer Waffe bis zur Ausfolgung dieser von drei Tagen auf vier Wochen ausgedehnt wird. Apropos Verkauf: Erwerben kann man Waffen künftig nur noch bei registrierten Händlern, das heißt nicht mehr von Privatpersonen.
Wien
Neues Waffengesetz soll teils schon heuer wirken
Das verschärfte Waffenrecht soll in Teilen bereits mit Oktober in Kraft treten. Das betrifft den besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie die Ausweitung der Abkühlphase nach dem Erwerb einer Waffe. Die übrigen Teile des Gesetzes werden erst im ersten Quartal 2026 umgesetzt, teils allerdings rückwirkend. Das gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Donnerstag in einer Pressekonferenz bekannt. Beruhigt wurden von ihm die Jäger. Für die ändere sich nichts.
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