Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative am Donnerstag im Innenausschuss, der dann auch gleich eine zweiwöchige Begutachtung beschloss. Im Anschluss an diese soll noch im September der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Nach dem Segen des Bundesrats im Oktober werden die ersten Teile des Gesetzes ihre Wirksamkeit entfalten. Konkret geht es darum, dass die Waffenbehörde Kenntnis über psychische Probleme im Zuge der Stellung erhalten kann sowie darum, dass die Abkühlphase nach dem Kauf einer Waffe bis zur Ausfolgung dieser von drei Tagen auf vier Wochen ausgedehnt wird. Apropos Verkauf: Erwerben kann man Waffen künftig nur noch bei registrierten Händlern, das heißt nicht mehr von Privatpersonen.