Die Beklagten hatten teilweise unter ihren Klarnamen auf Plattformen wie Facebook und TikTok Postings mit dem Namen und dem Foto des jungen Südsteirers geteilt und damit "im Kern den Vorwurf weiterverbreitet, er sei ein mehrfacher Mörder von Kindern", wie Rami im Gespräch mit der APA erläuterte. Dabei hätte jedem klar sein müssen, dass sein Mandant mit dem Blutbad vom 10. Juni, bei dem neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin getötet wurden, nichts zu tun haben konnte, da sich der Schütze noch im Schulgebäude selbst gerichtet hatte. Nur weil der Amokläufer und der junge Südsteirer phonetisch gleich klingende Vornamen aufwiesen und der erste Buchstabe ihrer Familiennamen ident war, tauchte der 22-Jährige auf Plattformen im Internet plötzlich und zu seinem Entsetzen fälschlicherweise als angeblicher Mehrfachmörder auf.