Auf Grundlage der Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung hatte die EU-Kommission den Stoff vor sechs Jahren als karzinogen eingestuft. Diese Entscheidung muss nun nach dem Urteil zurückgenommen werden. Mit dem Begriff "karzinogen" beschreibt die EU Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Der EuGH bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil der untergeordneten Instanz. In diesem waren die Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Beurteilung der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, ein offensichtlicher Fehler begangen wurde. Zuvor hatten verschiedene Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten gegen die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes als karzinogen protestiert.