Für Pauschalreisende gelte laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände - etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände - die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich." Bei Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf, wie einer Sperre von Sehenswürdigkeiten ohne adäquaten Ersatz, könne eine Preisminderung in Frage kommen.