Für Pauschalreisende gelte laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände - etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände - die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich." Bei Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf, wie einer Sperre von Sehenswürdigkeiten ohne adäquaten Ersatz, könne eine Preisminderung in Frage kommen.
Wien
Reiserücktrittsinfos bei Waldbrandgefahr in Urlaubsregionen
Da die Gefahr von Waldbränden in vielen Urlaubsländern derzeit sehr hoch sei, sei es für Reisende wichtig, sich im Vorhinein über Rücktritts- und Stornomöglichkeiten zu informieren. Ob es sich um Pauschalreisende oder Individualreisende handle, mache dabei jedoch einen Unterschied, hieß es am Montag in einer Aussendung des ÖAMTC.
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