Angeklagt wird der Paragraf 170 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Toten und Verletzten als Folge. Die Ursache des Brandes konnte nicht gänzlich geklärt werden, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Christian Kroschl. Man gehe jedenfalls von Zigarettenresten oder Wunderkerzen aus. Entscheidend für den Ausbruch des Feuers, das sich schnell ausbreitete und vielen der Silvester feiernden Gästen den Ausweg versperrte, war das Lagern von leicht entflammbaren Gegenständen wie Decken und Papierrollen im Eingangsbereich. Zudem sei ein Notausgang nicht gekennzeichnet und durch Gastromöbel verstellt gewesen. Ein weiterer Vorwurf ist es, dass das Personal offenbar nicht ausreichend in Brandschutzmaßnahmen geschult war.