Die inkriminierten Vorgänge spielten sich in der Nacht auf den 26. Oktober 2024 in Räumlichkeiten in dem illegal bewohnten Haus ab. Die Mädchen hatten die beiden erwachsenen Männer, die sie kurz zuvor kennengelernt hatten, in das Gebäude begleitet - aus Sicht des Gerichts vermutlich deshalb, weil sie sich weitere Suchtmittel erwarteten. "Die hatten zu diesem Zeitpunkt schon Drogen intus", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Der 32-Jährige habe in weiterer Folge die 15-Jährige mit dem Umbringen bedroht und sie damit zur Duldung von Geschlechtsverkehr genötigt. Danach nahm er an der 14-Jährigen Handlungen vor, die den Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung erfüllten, indem er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffenattrappe einschüchterte.