Neben dem Hammer stellten sie zwei Stück Gewehrmunition des Kalibers .308 sowie einen gestohlenen Ausweis sicher. Die Einvernahme des 25-Jährigen gestaltete sich nicht zuletzt wegen dessen mangelnder Kooperationsbereitschaft eher unergiebig. Auf die Frage, wozu er das kurz zuvor gekaufte Werkzeug benötige, antwortete er: "Zum Hämmern". Die Munition wollte der bereits mit einem Waffenverbot belegte Mann nur zum Andenken bei sich gehabt haben, den Diebstahl bestritt er. Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der 25-Jährige in eine Justizanstalt gebracht.