In einer Mail wurde dem Spitzenbeamten "mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bzw. gesellschaftlichen Stellung" gedroht, was für den Richter den Straftatbestand der schweren Erpressung erfülle. Der Angeklagte soll im September 2024 unter Verwendung eines Aliasnamen angekündigt haben, kompromittierende Fotos und Videos zu veröffentlichen, wenn er sowie andere Kollegen nicht befördert würden. Staatsanwältin und Verteidiger gaben zur Entscheidung des Richter kein Stellung ab.