Erste pathologische Ergebnisse würden auf eine entsprechende Erkrankung hindeuten. "Als mögliche Überträger kommen die Ouessantschafe aus dem Streichelzoo in Frage", wurde weiters erklärt. Der Zoo erklärte in diesem Zusammenhang, dass das mögliche Schafherpesvirus nicht auf den Menschen übertragbar sei. Eine Einzelhaltung des Bisonkalbes wäre aus Tierschutzgründen und aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vertretbar gewesen, wurde betont. "Aufgrund einer möglichen Ansteckung hätte das Tier auch nicht an eine andere Bisonhaltung abgegeben werden können", schrieb der Zoo in dem Social-Media-Beitrag.