Das Land war mit der Verordnung aus dem Jahr 2022 dem Wunsch der Fischereiwirtschaft gefolgt, die beklagte, dass der Fischotter den Fischbestand dezimiere. Laut der Regelung darf der eigentlich ganzjährig geschonte Fischotter "unter streng überwachten Bedingungen" gefangen oder abgeschossen werden. Eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring wurden in der Verordnung festgelegt. Zwei anerkannte Umweltorganisationen zogen gegen die Regelung vor das LVwG.
Linz
Beschwerden gegen oö. Fischotter-Verordnung gescheitert
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) gibt Anträgen von Umweltorganisationen gegen die oberösterreichische Fischotter-Verordnung keine Folge, wie es am Freitag mitteilte. Die NGOs hatten eine Unvereinbarkeit mit der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anm.) der EU gesehen. Das Gericht kann diese nicht erkennen und kam zum Schluss, dass die Beschwerden nicht berechtigt sind.
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