Der Startpreis des als "gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig" und "ohne Gewähr für Verkehrs- und Betriebssicherheit" bezeichneten Wagens mit 110 PS betrug 2.000 Euro, am 2. Oktober erging der Zuschlag um 6.800 Euro. 70 Prozent des Erlöses gehen laut Gesetz an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat, im konkreten Fall das Land Vorarlberg. Der Lenker war laut dem Bericht außerhalb des Ortsgebiets statt mit 80 km/h mit 153 km/h unterwegs gewesen. Das Auto war in der Folge zunächst vorläufig, dann behördlich beschlagnahmt worden. Im Anschluss folgte ein Verfallsverfahren und die Auktion.