Vor allem nach Fehlgeburten gibt es laut der Kärntnerin Bernadette Hartl vom Verein Wandelstern Probleme. Auch sie selbst habe als Betroffene viel zu wenig Unterstützung bekommen: "Es hat keiner geschaut, ob ich wirklich Unterstützung brauche in psychologischer Hinsicht oder ob ich eine Hebamme-Nachbetreuung brauche. Ich hätte auch nach zwei Wochen sofort wieder arbeiten gehen sollen." Anspruch auf Mutterschutz gibt es in diesen Fällen bisher nicht. Eine Nachbetreuung durch Hebammen wäre nur auf eigene Rechnung möglich.