Wien
EU-Beistandsverpflichtung gilt für Grönland
Grönland ist zwar kein Teil der Europäischen Union, aber trotzdem von der Beistandsverpflichtung der EU-Staaten umfasst. "Theoretisch müsste Österreich Grönland in irgendeiner Form zu Hilfe kommen", betont der Wiener Völkerrechtler Ralph Janik im APA-Gespräch. Allerdings sieht Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages "keinen militärischen Automatismus" vor und sei daher "ein Papiertiger". Österreich könne somit - wie alle anderen Staaten - militärischen Beistand verweigern.
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