Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage der Ukraine von 2017 gegen Russland wegen finanzieller Unterstützung der prorussischen Rebellen in der Ostukraine zum größten Teil abgewiesen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies in seinem Urteil am Mittwoch in Den Haag zugleich auch die Klage wegen vermeintlicher Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim weitgehend ab. Die Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof.
Fälle nicht ausreichend belegt
IGH weist Klage Kiews gegen Moskau aus dem Jahr 2017 ab
Der Internationale Gerichtshof erachtet die von der Ukraine präsentierten Belege, die einen von Russland finanzierten Terrorismus belegen sollen, als unzureichend.
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