Luxemburg/Wien
EuGH urteilt zu Familienzusammenführung von Flüchtlingen
Ein als Flüchtling anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Dienstag das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er während des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist. Auch der volljährigen Schwester des Flüchtlings, die aufgrund einer schweren Krankheit die dauerhafte Unterstützung ihrer Eltern benötigt, sei ein Einreise- und Aufenthaltstitel zu geben.
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