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Ukrainische Flüchtlinge brauchen "blaue Karte" für Job
Um in Österreich künftig arbeiten zu gehen, benötigen ukrainische Flüchtlinge eine blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene und eine Beschäftigungsbewilligung. Derzeit sind vor allem Frauen und Kinder auf der Flucht. Zuständig für die Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die blaue Karte soll dann direkt aus der Staatsdruckerei per Post zugestellt werden. Die heimische IT-Branche kündigte an, ukrainische IT-Fachkräfte gerne einzustellen.
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