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Viele Ambulanzen können Impfpflicht-Befreiungen ausstellen
Für die Ausstellung von Impfbefreiungen kommen neben Amts- und Epidemieärzten grundsätzlich alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten in Frage. Allerdings können sie Befreiungen nur für Personen ausstellen, die dort auch in Behandlung sind. Außerdem listet die Verordnung zur Impfpflicht eine Reihe von Ambulanzen auf, die "insbesondere" dafür in Frage kommen - etwa onkologische Ambulanzen oder solche für Immunsupprimierte und Transplantationsmedizin.
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