APA
Justizwache kann künftig mit 60 Jahren in Pension gehen
Justizwachebeamte können künftig - wie Polizisten und Soldaten - die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen und mit 60 Jahren in Pension gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insassen stehen, erklärten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP) nach dem Ministerrat am Mittwoch. Die SPÖ forderte die Öffnung der Schwerarbeitsreglung auch für Gesundheits- und Pflegepersonal.