Auch die PCR-Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen wird auf die Gurgel-Methode umgestellt. In den Volks- und Sonderschulen kommt hingegen das Testprogramm des Bildungsministeriums zum Einsatz - wobei hier PCR-Tests, die zwei Mal pro Woche stattfinden sollen, genauso wie anterio-nasale Selbsttests ("Nasenbohrertests") vorgesehen sind. Testen in der Schule müssen Kinder bzw. Jugendliche, die keinen 3-G-Nachweis erbringen können - also die nicht geimpft oder genesen sind oder die nicht bereits daheim einen Test absolviert haben.