Mit der Novelle wird die Möglichkeit für einen elektronischen Nachweis von Corona-Impfung, Genesung oder Testung eröffnet. Alternativ wird es auch ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Auch sonstige schriftliche Nachweise werden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) anerkannt.
Die Gesetzesänderung war in der Begutachtung scharf kritisiert worden. Die größten Kritikpunkte wurden allerdings gestrichen. Die SPÖ sah es als ihren Erfolg, dass weder die befürchteten Bewegungsprofile möglich sein werden noch eine große Datensammlung und -verknüpfung.