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Testpflicht kommt auch im Büro
Der Nationalrat wird kommende Woche nicht nur Geimpfte mit Getesteten gleichstellen, sondern auch eine erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten einführen. Diese wird dort gelten, wo wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, z.B. in Büros. Die Alternative des Tragens einer FFP2-Maske entfällt. Der Arbeitgeber muss den Test ermöglichen, entweder vor Ort oder extern.
© APA (Gindl)