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Kein genereller Entschädigungsanspruch bei Flug-Umleitung
Eine Fluglinie darf einen Flug auf einen anderen Airport in der Nähe umleiten, ohne Entschädigung zahlen zu müssen. Diese Auffassung vertrat am Donnerstag der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Priit Pikamae. Für ihr abschließendes Urteil sind die Luxemburger Richter daran nicht gebunden, sie folgen den sogenannten Schlussanträgen aber in den allermeisten Fällen.