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UG-Novelle bringt Mindestleistung für Studienanfänger
Die lange erwartete Novelle zum Universitätsgesetz (UG) schreibt erstmals eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vor: Wer ab dem Wintersemester 2021/22 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Ansonsten erlischt die Zulassung an dieser Hochschule für zehn Jahre - an anderen Einrichtungen kann das Fach dann aber weiter belegt werden.
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