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EU-Kommission leitet neues Verfahren gegen Ungarn ein
Wegen der jüngsten Einschränkungen des ungarischen Asylrechts geht die EU-Kommission erneut rechtlich gegen Budapest vor. Die Brüsseler Behörde teilte am Freitag mit, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Konkret geht es darum, dass Schutzsuchende seit einigen Monaten nicht mehr auf ungarischem Boden einen Asylantrag stellen können. Stattdessen müssen sie in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden.