Der Getränke-Ausschank wird untersagt. Auch Beerdigungen sind von den am Donnerstag von der schwarz-grünen Landesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen betroffen: Nur mehr 100 Menschen dürfen daran teilnehmen. Eingegriffen wird auch in die Vereinsaktivitäten: Sie werden auf den "eigentlichen Vereinszweck" beschränkt - damit muss etwa die Kantine nach einem Fußballspiel geschlossen bleiben.