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Drei Urteile in Steuerhinterziehungsprozess um Szenelokal
Am Landesgericht Salzburg sind am Dienstag drei weitere Urteile in dem am Montag begonnenen großen Steuerhinterziehungsprozess gefallen. Einer der ehemaligen Geschäftsführer (55) des Szenelokals in der Landeshauptstadt erhielt eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 600.000 Euro, ein zweiter früherer Geschäftsführer (49) fasste eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von 133.000 Euro aus. 100.000 Euro davon wurden unbedingt ausgesprochen.