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Parteifinanzen: Zwei Strafen gegen SPÖ aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hat Strafen gegen die SPÖ wegen unzulässiger Parteispenden aufgehoben. Der Parteiensenat im Kanzleramt hatte die Partei im Frühjahr zu einer Strafe von 180.000 Euro verurteilt, weil er einen Wahlkampfevent der SPÖ-Gewerkschafter und Inserate des Parlamentsklubs als unzulässige Parteispenden gewertet hatte. Die SPÖ wehrte sich dagegen und hat nun vorerst recht bekommen. Der Senat könnte die Causa aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof bringen.