APA
Generalamnestie laut Funk faktisch nicht möglich
Nach Aufhebung des größten Teils der Corona-Ausgangsbeschränkungen durch den VfGH stellt sich die Frage, was mit den rückblickend gesetzeswidrigen Strafen geschieht. Die von der Opposition geforderte Generalamnestie sei "faktisch nicht möglich", so Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Wolle man auch rechtskräftige Strafen zurückzahlen, müsste man mit hohem Aufwand jeden Fall einzeln prüfen.