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D: Oberstes Gericht schränkt Zugriff auf Handydaten ein
Polizei und Verfassungsschutz in Deutschland müssen die Auswertung von Handy- und Internet-Daten zur Terrorabwehr einschränken. Das folgt aus einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nach dem Teile des Kommunikationsgesetzes verfassungswidrig sind. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis ein.
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