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YouTube muss bei illegalem Hochladen nur Postadresse nennen
Ein Videoportal wie YouTube muss nach EU-Recht beim illegalen Hochladen eines Films auf der Plattform bei Klagen der Rechteinhaber nur die Postadresse des Nutzers herausgeben. E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse eines Geräts könnten dagegen nicht verlangt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
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