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Maskenpflicht stark eingeschränkt
Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
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