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EuGH sieht ungarische Transitzone für Asylwerber als "Haft"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylwerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als "Haft" eingestuft. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass sie "ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen", entschied der EuGH am Donnerstag. Konkret geht es um das Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze.
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