APA
Coronavirus-Verordnung ebnet Weg für Risikogruppen-Atteste
Die Definition der sogenannten Covid-19-Risikogruppe ist am Donnerstag vom Gesundheitsministerium in Form einer Verordnung offiziell gemacht worden. In Kraft trat sie bereits am Mittwoch. Das bedeutet, dass Risiko-Atteste mit Wirksamkeit ab diesem Datum ausgestellt werden können, vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- oder Herzerkrankungen.