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Unterschiedliche Regeln für Beiträge in Schulen und Kigas
An den Bundesschulen (AHS, BMHS) verzichtet der Bund seit 1. April auf die Einhebung von Beiträgen für ganztägige Schulformen bzw. Internate für Schüler, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. An den öffentlichen Pflichtschulen bzw. Kindergärten und Horten, für die Gemeinden bzw. Länder zuständig sind, gibt es dagegen keine einheitliche Lösung - noch weniger bei privaten Einrichtungen.