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Übergangsfrist für Foto auf E-Card verlängert
Die Frist für die Beibringung von Fotos für abgelaufene E-Cards wird um zwei Monate verlängert. Die Übergangsfrist beginnt jeweils mit der ersten Information, dass ein Foto gebracht werden muss, und läuft ab diesem Zeitpunkt fünf Monate statt wie bisher drei. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab. Der Grund sind die steigenden Infektionen mit COVID-19.
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