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Urteil in Fall von Cyber-Grooming mit Dutzenden Opfern
In einem drastischen Fall von Cyber-Grooming mit Dutzenden unmündigen Opfern ist am Dienstag ein 20-jähriger Wiener am Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und geschlechtlicher Nötigung rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, den Rest der Strafe bekam der bisher Unbescholtene bedingt nachgesehen.